Die Grenzen der Antarktis können verschieden definiert werden:
Als mathematische Grenze gilt der südliche Polarkreis. Das hier eingeschlossene Gebiet beträgt
über 21 Mio km². Diese Grenze wird aber dem Klima der Antarktis nicht gerecht, würden doch Teile
der antarktischen Halbinsel und gar einige Gebiete der Ostantarktis nicht darunter fallen.
Als Wettergrenze gilt die antarktische Windscheide. Diese Abgrenzung nach den Luftmassen - die
atmosphärische Polarfront - zeigt aber ein ständiges periodisches Wandern mit den Jahreszeiten.
Außerdem ist diese Grenze zu instabil - eine Grenze bedeutet aber etwas stabiles. Hier beträgt die
mittlere Fläche über 23 Mio km².
Als Treibeis- oder Packeisgrenze gilt die Linie am Ende des Südwinters. Auch diese Linie hat
sehr große Schwankungen von Jahr zu Jahr und die Größe des einbezogenen Gebietes von über 36 Mio
km² ist deshalb nur eine Schätzung.
Als Klimagrenze wäre die 10° Isotherme des wärmsten Monats anzusehen. Die 10° Isotherme fällt
etwa mit der Baumgrenze zusammen und das eingeschlossene Gebiet umfasst über 67 Mio km². Diese
Grenze mag für die Arktis gelten, nicht jedoch für die Antarktis. Bei dieser Grenze würden auch
die Falklands und gar Teile von Südamerika dazugehören.
Als Eisgrenze bezeichnet man das äußerste Vorkommen von Eisbergen. Diese Grenze, bis zu der
Eisberge treiben, ist ebenfalls zu instabil, um als Grenze bezeichnet zu werden. Alles hängt von
viel zu vielen Zufälligkeiten ab: Wassertemperaturen, Meeresströmungen und die Schwere des
Eisjahres. Eisbergsichtungen gab es bis vor Kapstadt, vor dem La Plata Strom und westlich von
Neuseeland. Sie schließt eine Fläche von über 76 Mio km² ein.
Die politische Grenze ist im Antarktisvertrag der 60. Breitengrad. Auf die Gebiete südlich
dieser Grenze gibt es wohl Ansprüche, diese wurden aber zunächst wegen vieler Widersprüchlichkeiten
"auf's Eis" gelegt. Für eine völkerrechtliche Zuordnung von diesen Gebieten wäre eine
"ständige Bevölkerung" und eine Staatsordnung notwendig. Mit Überwinterungen von
Forschern und der Einrichtung von "staatlichen" Poststellen ist diese aber nicht gegeben.