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Stand Februar 2002

Menschenrechtspolitik
Die Verschlechterung der Menschenrechtslage in Nepal gibt Anlass zu Besorgnis. Die Einhaltung der Menschenrechte (MR) und Grundrechte steht zwar unter dem Schutz der Verfassung. Die Unabhängigkeit der Gerichte wird weitgehend gewahrt. Die Menschenrechtslage in Nepal kann von zahlreichen nationalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen beobachtet werden. Grund für die Besorgnis gibt jedoch die mangelhafte praktische Umsetzung der gesetzlichen Garantien. Die Einschränkung der Pressefreiheit macht es zudem in vielen Fällen unmöglich, verlässliche Informationen über Einzelfälle von Menschenrechtsverletzungen zu erhalten. Diskriminierung und Ausbeutung von Minderheiten, unteren Kasten und Kastenlosen, Frauen und Kindern sind immer noch verbreitet. Die Lage der Frau bessert sich nur in den Städten. Beim Analphabetentum und bei der Kindersterblichkeit gehört Nepal zu den Ländern mit den schlechtesten Werten in der Welt.

Hauptursache der Verschlechterung der Menschenrechtslage ist der seit 1996 bestehende "Volkskrieg" zwischen "Maoisten" und Regierung, der seit Ende November 2001 nach dem Angriff der "Maoisten" auf Militäreinrichtungen und Soldaten eine weitere Eskalation erfahren hat. Im Zuge der gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den radikal-kommunistischen aufständischen "Maoisten" und den Sicherheitskräften der Regierung kommt es zu massiven Menschenrechtsverletzungen auf beiden Seiten. Während die entsprechenden Taten der "Maoisten" Teil ihrer Strategie zu sein scheinen, werden die Verstöße der Sicherheitskräfte von der Regierung zum Teil mit dem mangelhaften Ausbildungsstand und Disziplinlosigkeit bei Polizei und Militär sowie der Schwierigkeit, Handlungen des nachgeordneten Personals zu kontrollieren, begründet. Die Regierung hat das Problem erkannt hat und versichert - wie auch in der Vergangenheit -, insbesondere Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte zu verfolgen und abzustellen.

Brutalen und blutigen Aktionen der Maoisten, die dadurch Angst und Schrecken unter der Zivilbevölkerung verursachen, begegnen die Sicherheitskräfte mit ebenso gewalttätigen Reaktionen. In diesem Klima von Misstrauen, Angst und Terror werden die Menschenrechte immer häufiger mißachtet. Seit dem 29.04.1999 ist die Todesstrafe in Nepal abgeschafft.

Verhältnis von Staat und Religion
Nepal bezeichnet sich in seiner Verfassung als hinduistisches Königtum. Der Hinduismus prägt das politische und gesellschaftliche Leben nachhaltig. Obwohl eine Diskriminierung aufgrund von Kaste oder Religion verboten ist, spielt die Kastenzugehörigkeit gesellschaftlich immer noch eine bedeutende Rolle. In Nepal koexistiert eine Vielzahl von Ethnien. Trotz hinduistischer Staatsreligion ist der tatsächliche Einfluß des Buddhismus auf die Bevölkerung weit größer, als in den offiziellen Angaben über die Religionszugehörigkeit (nur ca. 15%) zum Ausdruck kommt.


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Alle Bilder © AMICAL alpin - © Uli Steiner

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